AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ABC Steuerfachschule

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Gebühren und Zahlungsweise
Die Gebühren entnehmen Sie bitte den speziellen Formularen für die angebotenen Kurse. Im Fall, dass Sie eine Ermächtigung zum Einzug der Gebühren erteilt haben, erfolgt der Einzug zu den fälligen Terminen, wie auf dem Anmeldeformular angegeben.
Die Lehrgangsgebühren sind von der Umsatzsteuer befreit.
Tipp: Aufwendungen zur VORBEREITUNG AUF DIE STEUERBERATER PRÜFUNG sind Werbungskosten.

Ausbildungsmaterial
In den Gebühren sind die Kosten für das Lehrgangsmaterial enthalten. Wir bieten Ihnen ein umfangreiches und gut sortiertes Lehrgangsmaterial. Das Lehrgangsmaterial ist urheberrechtlich geschützt und steht im Eigentum der ABC Steuerfachschule GmbH. Die Vervielfältigung des Lehrgangsmaterials ist nicht gestattet (§§ 53.54 UrhG) und strafbar (§ 106 UrhG). Von den Dozenten werden während der Vorlesungen weitere notwendige Arbeitsunterlagen ausgegeben. Das Lehrgangsmaterial wird ständig mit großem Aufwand auf den aktuellsten Rechtsstand gebracht. ABC Steuerfachschule GmbH haftet nicht für evtl. auftretende inhaltliche Fehler. Das Lehrgangsmaterial wird zu Beginn des jeweiligen Studienabschnittes zur Verfügung gestellt.

Rücktritt/Kündigung/Stornierung
Rücktritt/Kündigung/Stornierung zu jedem Kurs muss bis 8 Wochen vor Beginn eines angemeldeten Kurses schriftlich erfolgen, ohne dass hierbei Lehrgangskosten entstehen. Ohne schriftliche Information ist der Teilnehmer zur vollen Gebührenzahlung verpflichtet. Bei Rücktritt/Kündigung/Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € berechnet, ausgenommen dabei ist, eine Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung. Dem Kursteilnehmer steht jedoch das Recht zu, nachzuweisen, dass der ABC Steuerfachschule ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als vorgenannt entstanden ist. ABC Steuerfachschule GmbH empfiehlt: Rücktritt/Kündigung/Stornierung per Einschreiben und Rückschein.

Teilnahme
Der Anspruch auf Teilnahme an dem Lehrgang besteht erst mit schriftlicher Anmeldebestätigung und bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl. ABC Steuerfachschule GmbH behält sich vor, bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl den Lehrgang abzusagen. Eine bereits gezahlte Gebühr wird in diesem Fall abzüglich geleisteter und durchgeführter Seminare erstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Protokoll
Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich der ABC Steuerfachschule GmbH ein Protokoll über den Verlauf der mündlichen Prüfung zuzuleiten, welches die Themen der Kurzvorträge und den Inhalt der Befragung wiedergibt.

Unterrichtsverlegung
ABC Steuerfachschule GmbH behält sich vor, die den Teilnehmern vorab mitgeteilten Kurs - Programme hinsichtlich Zeit, Ort, Dozent und Fachgebiet jederzeit zu ändern und den entsprechenden Erfordernissen anzupassen.

Haftung
Fällt der Unterricht z.B. wegen Verhinderung des Dozenten infolge Krankheit oder aus sonstigen Gründen aus, wird sich ABC Steuerfachschule GmbH um Verlegung oder Ersatz bemühen. Ein Rechtsanspruch hierauf, auf Schadenersatz oder auf Ermäßigung der Lehrgangsgebühr besteht jedoch nicht. Haftungsansprüche irgendwelcher Art und auch wegen Nichterreichens des Examensziels sind ausgeschlossen. ABC Steuerfachschule GmbH haftet nicht für die im Zusammenhang mit dem Besuch der Kurse entstehenden Personen-, Sach- oder sonstigen Schäden.
Der Lehrgang findet nur statt, wenn sich genügend Teilnehmer anmelden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren abzüglich geleisteter und durchgeführter Seminare erstattet. Weitere Ansprüche angemeldeter Teilnehmer bestehen nicht.

Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Kursort München wird München vereinbart.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Kursort Plauen wird Plauen vereinbart.
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand beim Fernkurs ist der Wohnort des Teilnehmers.

Sonstiges
Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht des Schriftformerfordernisses selbst.
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